Bad Windsheim ist eine an der Aisch gelegene Stadt im mittelfränkischen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
12.371 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91438
Vorwahl
09841
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Erkenbrechtshofen, Klsheim, Oberntief, Unterntief, Wiebelsheim, Erkenbrechtshofen, Külsheim, Oberntief, Unterntief, Wiebelsheim
Gemeinde Bad Windsheim – Öffnungszeiten
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Der Bebauungsplan Nr. 84 „Wallgraben“ in Bad Windsheim zielt darauf ab, den historischen Wallgraben und die Winterung vor weiterer Bebauung zu schützen und als großzügigen innerstädtischen Grünzug zu sichern. Das Plangebiet umfasst etwa 17 ha und umringt die denkmalgeschützte Altstadt. Der Plan entspricht den Vorgaben des Flächennutzungsplans und der Regionalplanung, die den Erhalt und die Wiederherstellung des Wallgrabens als Grünzug und Teil des denkmalgeschützten Ensembles der Altstadt betonen. Die bestehende Bebauung soll dort, wo möglich, zurückgedrängt werden, und der Bereich soll langfristig besser geschützt und erhalten werden. Der Bebauungsplan berücksichtigt auch den Hochwasserschutz und den Denkmalschutz und orientiert sich an den gestalterischen Vorgaben der Baugestaltungsverordnung der Stadt.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.