Bad Windsheim ist eine an der Aisch gelegene Stadt im mittelfränkischen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
12.371 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91438
Vorwahl
09841
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Erkenbrechtshofen, Klsheim, Oberntief, Unterntief, Wiebelsheim, Erkenbrechtshofen, Külsheim, Oberntief, Unterntief, Wiebelsheim
Gemeinde Bad Windsheim – Öffnungszeiten
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Der Bebauungsplan Nr. 84 „Wallgraben“ in Bad Windsheim zielt darauf ab, den historischen Wallgraben und die Winterung vor weiterer Bebauung zu schützen und als großzügigen innerstädtischen Grünzug zu sichern. Das Plangebiet umfasst etwa 17 ha und umringt die denkmalgeschützte Altstadt. Der Plan entspricht den Vorgaben des Flächennutzungsplans und der Regionalplanung, die den Erhalt und die Wiederherstellung des Wallgrabens als Grünzug und Teil des denkmalgeschützten Ensembles der Altstadt betonen. Die bestehende Bebauung soll dort, wo möglich, zurückgedrängt werden, und der Bereich soll langfristig besser geschützt und erhalten werden. Der Bebauungsplan berücksichtigt auch den Hochwasserschutz und den Denkmalschutz und orientiert sich an den gestalterischen Vorgaben der Baugestaltungsverordnung der Stadt.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.