Bad Windsheim ist eine an der Aisch gelegene Stadt im mittelfränkischen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
12.371 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91438
Vorwahl
09841
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Erkenbrechtshofen, Klsheim, Oberntief, Unterntief, Wiebelsheim, Erkenbrechtshofen, Külsheim, Oberntief, Unterntief, Wiebelsheim
Gemeinde Bad Windsheim – Öffnungszeiten
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Der Bebauungsplan Nr. 84 „Wallgraben“ in Bad Windsheim zielt darauf ab, den historischen Wallgraben und die Winterung vor weiterer Bebauung zu schützen und als großzügigen innerstädtischen Grünzug zu sichern. Das Plangebiet umfasst etwa 17 ha und umringt die denkmalgeschützte Altstadt. Der Plan entspricht den Vorgaben des Flächennutzungsplans und der Regionalplanung, die den Erhalt und die Wiederherstellung des Wallgrabens als Grünzug und Teil des denkmalgeschützten Ensembles der Altstadt betonen. Die bestehende Bebauung soll dort, wo möglich, zurückgedrängt werden, und der Bereich soll langfristig besser geschützt und erhalten werden. Der Bebauungsplan berücksichtigt auch den Hochwasserschutz und den Denkmalschutz und orientiert sich an den gestalterischen Vorgaben der Baugestaltungsverordnung der Stadt.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.